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   BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10   

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BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10 (https://dejure.org/2010,2593)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.2010 - 4 B 22.10 (https://dejure.org/2010,2593)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - 4 B 22.10 (https://dejure.org/2010,2593)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 3 BauGB
    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines unzulässigen Überraschungsurteils; Nichteingehen auf das Vorbringen eines Beteiligten durch das Gericht als Verletzung rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz

  • ra.de
  • rewis.io

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Vorliegen eines unzulässigen Überraschungsurteils; Nichteingehen auf das Vorbringen eines Beteiligten durch das Gericht als Verletzung rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bebauungsplan: Voraussetzungen nachträglicher Funktionslosigkeit (IBR 2011, 168)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1168
  • DVBl 2010, 1374
  • BauR 2010, 2060
  • ZfBR 2010, 787
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10
    Ein gerichtliches Urteil stellt nur dann ein unzulässiges Überraschungsurteil dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschluss vom 14. April 2010 - BVerwG 4 B 78.09 - DVBl 2010, 839 Rn. 9).

    Im Übrigen stellt die vom Bundesverwaltungsgericht gelegentlich ausgesprochene Mahnung, die Tatsachengerichte sollten nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche gehen, keinen Rechtssatz dar; sie umschreibt lediglich eine Maxime richterlichen Handelns (Beschluss vom 14. April 2010 a.a.O. Rn. 60).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10
    Hierfür ist es erforderlich, eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts zu formulieren und anzugeben, worin die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328; stRspr).

    Die Klägerin legt nicht - wie dies erforderlich wäre (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328) - dar, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen voraussichtlich getroffen worden wären und warum sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag hätten aufdrängen müssen.

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan, der die Trasse einer Landesstraße festsetzt, grundsätzlich nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren nach In-Kraft-Treten des Plans ausgeschlossen erscheint (Urteil vom 18. März 2004 - BVerwG 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239).

    Nicht nur planwidrige Grundstücksnutzungen, sondern auch andere Umstände wie das Fehlen der benötigten Finanzmittel (Urteil vom 18. März 2004 a.a.O. S. 241) können hiernach ein tatsächliches Hindernis sein, das der Verwirklichung der Planung auf unabsehbare Zeit entgegensteht und deshalb unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit ausschließt, dass der Plan wirksam wird.

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10
    Das angefochtene Urteil weicht weder von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 4 B 85.03 - (BRS 66 Nr. 52) noch von dem Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 4 CN 11.03 - (BVerwGE 122, 207) ab.

    Liegen solche Hindernisse im Zeitpunkt der Planung noch nicht vor, treten sie aber später ein, so liegt der Schluss nahe, die Funktionslosigkeit nach denselben Maßstäben zu beurteilen; die Wertungsparallelität erlaubt die allgemeine Folgerung, dass ein Bebauungsplan funktionslos werden kann, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich so verändert hat, dass ein Planvollzug auf unüberschaubare Zeit ausgeschlossen erscheint (Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 4 CN 11.03 - BVerwGE 122, 207 ).

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10
    Außerdem ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass es außerhalb der gesetzlichen Regelungen einen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz nicht gibt (Urteil vom 12. März 1998 - BVerwG 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10
    Der Senat selbst hat bei der Prüfung der Offenkundigkeit auf die Erkennbarkeit abgestellt und ausgeführt, dass die zur Funktionslosigkeit führende Abweichung zwischen der planerischen Festsetzung und der tatsächlichen Situation in ihrer Erkennbarkeit einen Grad erreicht haben muss, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10
    Geht das Gericht auf das Vorbringen eines Beteiligten nicht ein, kann darin eine Verletzung rechtlichen Gehörs nur liegen, wenn das Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts entscheidungserheblich war (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 31. August 2006 - BVerwG 4 BN 25.06 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03

    Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10
    Das angefochtene Urteil weicht weder von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 4 B 85.03 - (BRS 66 Nr. 52) noch von dem Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 4 CN 11.03 - (BVerwGE 122, 207) ab.
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10
    Die Vorschrift greift nicht schon dann, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind (Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - NJW 1998, 3290).
  • BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08

    Vertrauensschutz vor Überplanung eines Grundstücks; Rechtswirkungen des

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10
    Nicht mit Gründen versehen im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung nur, wenn die Entscheidungsgründe ihre Funktion, die Beteiligten über die dem Urteil zugrundeliegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiellrechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen (Beschluss vom 3. Dezember 2008 - BVerwG 4 BN 25.08 - BRS 73 Nr. 41 Rn. 9).
  • BVerwG, 31.08.2006 - 4 BN 25.06

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 15 ZB 17.318

    Nichtöffentliche Beratung der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    ... funktionslos (obsolet) geworden sein könnten (zu den Anforderungen hierzu vgl. z.B. BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 4 B 22.10 - ZfBR 2010, 787 = juris Rn. 7 ff.; BayVGH, B.v. 13.10.2017 - 15 ZB 14.1788 - juris Rn. 11 m.w.N.), sind im Berufungszulassungsverfahren nicht vorgetragen worden.
  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan

    Eine bauplanerische Festsetzung kann u.a. dann obsolet werden, wenn und soweit die tatsächlichen Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, ihre Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließen und diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 4 B 22.10 - ZfBR 2010, 787 = juris Rn. 7 m.w.N.).

    Liegen solche Hindernisse im Zeitpunkt der Planung noch nicht vor, treten sie aber später ein, so liegt der Schluss nahe, die Funktionslosigkeit nach denselben Maßstäben zu beurteilen; die Wertungsparallelität erlaubt die allgemeine Folgerung, dass ein Bebauungsplan funktionslos werden kann, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich so verändert hat, dass ein Planvollzug auf unüberschaubare Zeit ausgeschlossen erscheint (BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 4 B 22.10 - ZfBR 2010, 787 = juris Rn. 11; vgl. auch BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 CN 11.03 - BVerwGE 122, 207 = juris Rn. 34; OVG NRW, U.v. 18.2.2010 - 10 A 2472/08 - BauR 2010, 1543 = juris Rn. 41).

    ... und dem anschließenden Aufstellungsbeschluss der Antragsgegnerin vom 21. Januar 2013 von Funktionslosigkeit auszugehen sein, weil die Gemeinde den Bau der Straße spätestens zu diesem Zeitpunkt offenkundig endgültig aufgegeben hat (BVerwG, B.v. 22.7.2010 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.03.2013 - 14 B 12.193

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei der Erteilung einer Befreiung

    Es kommt darauf an, ob die jeweilige Festsetzung noch geeignet ist, einen wirksamen Beitrag zur städtebaulichen Ordnung i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu leisten (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 4 B 22.10 - DVBl 2010, 1168 m.w.N.).
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